Die beiden Begriffe Überstunden und Überzeit werden gerne verwechselt. Erfahren Sie mehr über den Unterschied von Mehrarbeit.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist zu Mehrarbeit verpflichtet, wenn diese notwendig ist. Von Überstunden spricht man, wenn die vertraglich festgelegte oder die im Betrieb übliche Arbeitszeit überstiegen wird. Überzeit sind Überstunden, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigen.
Überstunden
Bei einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit z.B. 41 Stunden bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) spricht man von Überstunden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn diese:
- notwendig sind,
- Sie physisch und psychisch nicht überfordern,
- zumutbar sind,
- und die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Voraussetzungen für Abgeltung von Überstunden
- geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht)
- geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt.
Zuschlag
- Die Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlöhnt werden.
- Es ist aber möglich, den Zuschlag schriftlich auszuschliessen.
- Anstelle einer Auszahlung können Überstunden auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Dies setzt jedoch Ihre Zustimmung und die der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers voraus.
- Bei Kadermitarbeitenden ist die Arbeitszeit meistens nicht exakt nach Stunden definiert. Man geht davon aus, dass die Leistung eines höheren Pensums durch den höheren Lohn abgegolten wird, wobei dies vertraglich zu regeln ist. Es kann auch schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag entschädigt werden, oder mit einem niedrigeren als 25%.
Überzeit
Von Überzeit wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird.
- Sie darf nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen.
- Sie darf im Kalenderjahr nicht mehr als 170 Stunden (bei wöchentlicher Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden (bei 50 Stunden) betragen.
- Sie muss – wenn sie nicht innert bestimmter Frist durch Freizeit ausgeglichen wird – mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25% entschädigt werden.
Beispiel:
Eine Angestellte leistet in einer bestimmten Woche 52 Arbeitsstunden. Da die Höchstarbeitszeit in ihrem Betrieb 45 Stunden beträgt, hat sie sieben Stunden Überzeit geleistet. Wenn wir von einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ausgehen, kommen noch fünf Überstunden dazu.
Lernende
Die tägliche Arbeitszeit darf für jugendliche Arbeitnehmende maximal neun Stunden betragen und muss inklusive Pausen innerhalb von zwölf Stunden liegen. Auf die Arbeitszeit sind allfällige Überzeitarbeit sowie obligatorischer Unterricht, soweit er in die Arbeitszeit fällt, anzurechnen.