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Gesetzliche Pflichten

Vereinfachte Zeiterfassung

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Nicht jede Zeiterfassung muss bis ins Detail gehen. Die vereinfachte Zeiterfassung erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine deutlich reduzierte Dokumentation – wir zeigen, wann das möglich ist und worauf Sie achten müssen.

Voraussetzungen für die vereinfachte Zeiterfassung

1. Mitarbeitende mit genügend Autonomie

👉 Die wichtigste Bedingung:

  • Mitarbeitende müssen ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können
  • In der Praxis bedeutet das:
    • ca. ≥ 25 % freie Zeiteinteilung
    • echte Gestaltungsfreiheit, nicht nur Gleitzeit

👉 Wichtig:

  • Normale fixe Arbeitszeiten oder reine „Gleitzeit“ reichen nicht.

2. Formelle Vereinbarung zwingend notwendig

👉 Ohne eine Vereinbarung geht keine vereinfachte Zeiterfassung.

Variante A: Unternehmen ≥ 50 Mitarbeitende

  • Vereinbarung zwischen:
    • Arbeitgeber
    • Arbeitnehmervertretung oder Mehrheit der Mitarbeitenden

Variante B: Unternehmen < 50 Mitarbeitende

  • Individuelle schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeitenden möglich

3. Inhalt der Vereinbarung (Pflichtpunkte)

Die Vereinbarung muss zwingend regeln:

✔️ Kontrollmechanismus (paritätisches Verfahren) zur Überprüfung

✔️ Welche Mitarbeitenden betroffen sind

✔️ Wie Arbeits- und Ruhezeitvorschriften eingehalten werden

4. Zusätzliche Pflicht bei kleinen Betrieben (< 50 MA)

👉 Oft vergessen, aber sehr wichtig:

✔️ Muss dokumentiert werden

✔️ Jährliches Gespräch über Arbeitsbelastung

5. Einschränkung bei Nacht- und Sonntagsarbeit

👉 Trotz Vereinfachung gilt:

Start und Ende müssen weiterhin erfasst werden

6. Was bedeutet „vereinfachte Zeiterfassung“ konkret?

👉 Es wird nur noch erfasst:

  • ✅ Gesamte Arbeitszeit pro Tag

👉 Es entfällt:

❌ Detailaufzeichnungen

❌ Beginn und Ende der Arbeit

❌ Lage der Pausen

7. Typische Missverständnisse (sehr wichtig in der Praxis)

👉 ❌ „Alle können vereinfachte Zeiterfassung nutzen“ → Nein – nur bei genügend Autonomie

👉 ❌ „Gleitzeit = vereinfachte Zeiterfassung“ → Nein – Autonomie ≠ Gleitzeit

👉 ❌ „Es ist weniger streng“ → Nein – Kontrolle muss trotzdem gewährleistet sein


Rechtlicher Hinweis

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Die dargestellten Inhalte beziehen sich auf das Schweizer Recht und können je nach Einzelfall unterschiedlich anwendbar sein. Für konkrete Fragestellungen empfehlen wir, eine qualifizierte Fachperson oder einen Rechtsberater beizuziehen.

Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Inhalte wird nicht gewährleistet.

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