Gesetzliche Pflichten
Gesetzliche Pflichten
In der Schweiz gilt grundsätzlich die Pflicht zur Zeiterfassung. Ein vollständiger Verzicht ist nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt. >> Gesetzliche Grundlagen
In diesem Artikel erfahren Sie: – wann ein Verzicht auf Zeiterfassung möglich ist – welche gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 73a ArGV 1) erfüllt sein müssen – und wann Unternehmen zwingend eine Zeiterfassung einsetzen müssen
Oft wird der vollständige Verzicht auf Zeiterfassung mit der vereinfachten Zeiterfassung verwechselt.
Wichtig: Die vereinfachte Zeiterfassung ist deutlich häufiger zulässig als ein vollständiger Verzicht.
➡️ In der Praxis gilt: Ein vollständiger Verzicht ist die Ausnahme – nicht die Regel.
(ohne Arbeitnehmer, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben)
Damit ein Verzicht auf die Zeiterfassung zulässig ist, müssen sämtliche Voraussetzungen gemäss Art. 73a ArGV 1 erfüllt sein:
👉 Grundvoraussetzung:
👉 Wichtig:
👉 Der Verzicht ist nur erlaubt, wenn:
👉 Ohne GAV → kein Verzicht möglich
Der GAV muss zusätzlich sicherstellen:
Die Möglichkeit, auf die Zeiterfassung zu verzichten, ist in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz geregelt (Art. 73a ArGV 1).
Das Gesetz definiert klare Bedingungen:
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist ein Verzicht nicht erlaubt.
👉 Wenn eine dieser Bedingungen fehlt:
➡️ Dann gilt automatisch: 👉 normale oder vereinfachte Zeiterfassung
👉 Es wird gar nichts mehr erfasst:
👉 Ausnahme:
bei Nacht- oder Sonntagsarbeit teilweise trotzdem Dokumentation nötig
Eine höhere leitende Tätigkeit übt aus, wer über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen kann und dadurch das Unternehmen strategisch prägt.
Wer eine „höhere leitende Tätigkeit“ ausübt, untersteht nicht dem Arbeitsgesetz → und muss daher keine Zeiterfassung führen.
CEO / echter Geschäftsführer mit Gesamtverantwortung
GL-Mitglied ohne strategische Entscheidungsmacht
Bereichsleiter / Teamleiter
❌ keine Pflicht
✅ Pflicht
✅ Pflicht
In der Praxis können nur wenige Mitarbeitende auf die Zeiterfassung verzichten.
Für die meisten Unternehmen gilt:
➡️ Eine gesetzeskonforme Zeiterfassung bleibt Pflicht.
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