Arbeitszeit, Überzeit
Arbeitszeit, Überzeit
Als Jugendliche gelten in der Schweiz alle Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 18. Altersjahr.
Für diese Gruppe gelten besondere Schutzvorschriften, um Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung zu gewährleisten.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst ab dem vollendeten 15. Altersjahr beschäftigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen erlaubt:
Wichtig: Die Tätigkeit darf die Gesundheit, Entwicklung oder Schulbildung nicht beeinträchtigen.
13 -15 Jahre
15-16 Jahre
16 - 18 Jahre
eingeschränkt
max. 9 Std. pro Tag
max. 9 Std. pro Tag
leichte arbeiten
bis 20 Uhr
bis 22 Uhr
Weitere Vorgaben:
- Die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten
- Die gesamte Arbeitsperiode (inkl. Pausen) muss innerhalb von 12 Stunden liegen
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht nachts oder an Sonntagen arbeiten.
Ausnahmen:
- Im Rahmen der beruflichen Grundbildung möglich
- Nur mit Bewilligung und unter bestimmten Voraussetzungen
Diese Regeln dienen dem Schutz der Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen.
Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen.
Dazu zählen Tätigkeiten:
- mit erhöhtem Unfallrisiko
- mit gesundheitlichen Gefahren
- die die persönliche Entwicklung beeinträchtigen können
Ausnahmen sind nur im Rahmen einer beruflichen Ausbildung möglich und streng geregelt.
Arbeitgeber haben besondere Pflichten bei der Beschäftigung von Jugendlichen:
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen finden sich im Schweizer Arbeitsgesetz (ArG):
Zusätzlich gelten: Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)
Ab wann darf man in der Schweiz arbeiten?
Grundsätzlich ab 15 Jahren. Leichte Arbeiten sind ab 13 Jahren erlaubt.
Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?
Maximal 9 Stunden pro Tag, abhängig vom Alter.
Bis wann dürfen Jugendliche arbeiten?
Bis 20 Uhr für unter 16-Jährige und bis 22 Uhr für Jugendliche ab 16 Jahren.
Ist Nachtarbeit erlaubt?
Nein, Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten, ausser in speziellen Ausnahmefällen.
Dürfen Jugendliche am Sonntag arbeiten?
Nein, grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen oder Ausbildungen.
Die Beschäftigung von Jugendlichen in der Schweiz ist klar geregelt.
Arbeitgeber müssen insbesondere das Mindestalter, die Arbeitszeiten und die besonderen Schutzvorschriften beachten.
Wer diese einhält, schafft sichere Arbeitsbedingungen und vermeidet rechtliche Risiken.
Die Inhalte dieser Website dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff oder der Nutzung der veröffentlichten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
Die dargestellten Inhalte beziehen sich auf das Schweizer Recht und können je nach Einzelfall unterschiedlich anwendbar sein. Für konkrete Fragestellungen empfehlen wir, eine qualifizierte Fachperson oder einen Rechtsberater beizuziehen.
Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Inhalte wird nicht gewährleistet.
Die Nutzung dieser Website begründet kein Vertragsverhältnis.